Aktuelles
LV02 Mitgliederversammlung
Endlich, nach langer Zeit, lässt es Corona zu, dass wir uns persönlich treffen und wir unsere Mitgliederversammlung stattfinden lassen können.
Wir freuen uns, euch gesund sehen zu dürfen.
Hygienevorschriften und derzeitige Corona-Verordnungen
im Landesverband 02 Schleswig-Holstein/Hamburg
Für alle im Landesverband 02 stattfindenden Veranstaltungen und Versammlungen gelten die derzeitigen Hygienevorschriften und die gültigen Corona-Verordnungen:
Eine konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Handhygiene beim Betreten der Begegnungsstätten wird vorausgesetzt. Für das Betreten von Räumen oder Verlassen eines Sitzplatzes ist ein geeigneter Mund- und Nasenschutz erforderlich.
- Die Teilnehmer müssen den Nachweis erbringen, dass sie die zweite Impfung mindestens 15 Tage vorher erhalten haben
- Ein aktueller Schnelltest muss vorliegen (nicht älter als 24 Stunden). Ein Selbstest wird nicht akzeptiert.
- Die Covid 19 Erkrankung sollte überwunden worden sein (Zeitraum nach der Genesung sollte nicht länger als 6 Monate zurückliegen).
Falls nicht einer der aufgeführten aktuellen Nachweise vorgelegt werden kann, ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ausgeschlossen,
Sollten sich bis zu dem jeweiligen Datum der Veranstaltungen Einschränkungen bzw. Lockerungen ergeben, wird dieses kurzfristig bzw. vorort bekannt gegeben.
Chr. Hoffmann-Timm
-Präsident –